Entschuldigung und Beurlaubung: Stadt Leimen

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Beurlaubung

Sehr geehrte Eltern,

hier erfahren Sie, wie Sie eine Beurlaubung beantragen können.

1. Wer ist zuständig für eine Beurlaubung?

  • Bei Beurlaubungen für einzelne Unterrichtsstunden ist die jeweils betroffene Fachlehrkraft zuständig. 
  • Bei Beurlaubungen von bis zu zwei aufeinander folgenden Tagen ist das Klassenleitungsteam zuständig – Ausnahme: die Beurlaubungstage grenzen direkt an Schulferien, hier ist die Beurlaubung bei der Schulleitung zu beantragen.
  • In allen anderen Fällen ist der Antrag an die Schulleitung zu stellen.

2. Wie beantrage ich eine Beurlaubung?

  • Ein Antrag auf Beurlaubung, gleich welcher Länge oder Begründung, muss schriftlich gestellt und von einem Erziehungsberechtigten handschriftlich unterschrieben sein. Bitte geben Sie folgende Daten an:
  • Kontaktdaten für Rückfragen,
  • Dauer der Beurlaubung,
  • Begründung für die Notwendigkeit der Beurlaubung.
  • bei Beurlaubung auf Grund der Teilnahme an Sportveranstaltungen, Vereinstätigkeiten etc. fügen Sie bitte eine Bestätigung des Veranstalters bei.

3. Wann muss ich die Beurlaubung beantragen? Geben Sie den Antrag auf Beurlaubung Ihres Kindes mindestens eine Woche vor dem jeweiligen Termin vollständig (mit eventuellen Anlagen) beim Klassenlehrerteam bzw. der Schulleitung ab.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte jederzeit an das Klassenlehrerteam Ihres Kindes bzw. an die Schulleitung

Entschuldigungen

Sehr geehrte Eltern!

Um Ihnen die Entschuldigung Ihrer Kinder zu erleichtern, informieren wir Sie über unser übliches Vorgehen.

Kann Ihr Kind aus zwingenden und unvorhersehbaren Gründen den Unterricht nicht besuchen, ist dies der Schule unverzüglich mitzuteilen (Entschuldigungspflicht). Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.

Bei telefonischer (fernmündlicher) Verständigung:
Auf Grund des hohen Aufkommens von Anrufen kann es sein, dass Sie nicht sofort telefonisch durchkommen – wir bitten hierfür um Verständnis. Um eine möglichst zügige Bearbeitung zu gewährleisten, nennen Sie bitte:

  • den Vor- und Nachnamen Ihres Kindes,
  • die Klasse,
  • die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer und
  • den Grund für die Verhinderung
  • bei längerer Erkrankung die voraussichtliche Dauer

Bei längeren Erkrankungen sollten Sie sich vertrauensvoll an das Klassenlehrerteam wenden. Gemeinsam können Sie dann das weitere Vorgehen, auch im Hinblick auf die Versorgung mit Arbeitsmaterialen, klären.

Besonders wichtig: Die Entschuldigungspflicht gilt auch für stundenweise Verhinderung (Entlassung aus dem Unterricht). Wird an einem Fehltag eine Klassenarbeit oder Ähnliches stattfinden, ist die Einhaltung der genannten Fristen besonders wichtig. Ein unentschuldigtes Fehlen führt zu der Note „ungenügend“. Falls Sie die Entschuldigung Ihrem Kind mitgeben, erinnern Sie es bitte daran, die Entschuldigung auch wirklich abzugeben – die Klassenleitungsteams können den Entschuldigungen nicht „hinterherlaufen“.